Maßgeschneiderte Therapieangebote für erwachsene Patienten
Entdecken Sie unsere vielfältigen Therapieangebote speziell für Erwachsene. Unser Therapiespektrum ist dabei stets auf Ihre individuellen Bedürfnisse anpassbar.
Um mit einer logopädischen Therapie zu beginnen, benötigen Sie eine ärztliche Verordnung, auch bekannt als Rezept. Diese wird in der Regel von Ihrem behandelnden Arzt ausgestellt. Bei Kindern und Jugendlichen kann dies der Kinderarzt, Pädaudiologe, Kinder- und Jugendpsychiater, Zahnarzt/ Kieferorthopäde oder HNO-Arzt sein. Erwachsene erhalten ihre Verordnung oft vom Allgemeinarzt/ Hausarzt, HNO-Arzt, Neurologen oder Zahnarzt/ Kieferorthopäden. Für präventive Maßnahmen wie Stimmprävention bei Vielsprechern ist keine Verordnung erforderlich. Diese Leistungen werden nicht von den Krankenkassen übernommen und müssen privat bezahlt werden. Sobald Sie eine Verordnung erhalten haben, empfehlen wir Ihnen, umgehend einen Termin mit uns zu vereinbaren, da diese nur eine begrenzte Gültigkeit hat und die Therapie innerhalb von 28 Tagen begonnen werden muss. Sie können sich auch gerne im Voraus bei uns melden, um über aktuelle Wartezeiten informiert zu werden.
Der Therapieverlauf beginnt stets mit einem Anamnese- und Diagnostikgespräch. Bei Kindern wird dies in der Regel gemeinsam mit den Eltern oder gesetzlichen Vertretern durchgeführt. Anschließend folgen in der Regel zehn Therapieeinheiten von jeweils 45 Minuten. Am Ende jeder Einheit wird ein Bericht an den ausstellenden Arzt geschickt. Je nach Patient und Störungsbild erhalten Sie dann eine Folgeverordnung für weitere Therapieeinheiten.
Für logopädische Behandlungen kommen in der Regel die gesetzlichen und privaten Krankenkassen auf. Es ist lediglich eine Zuzahlung von 10% zu leisten, es sei denn, Sie sind unter 18 Jahre alt oder haben eine Zuzahlungsbefreiung. Eine detaillierte Übersicht über die Verordnungswege und Kostenträger finden Sie auf der Website des dbl (Deutscher Bundesverband für Logopädie).